Meine Leistungen für Sie

Sehr geehrte Kunden und Interessenten,

die am 21.3.2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie unterscheidet zwischen “Beratern” und “Vermittlern” von Immobiliendarlehen. Während Berater dem Interessenten ein erfolgsunabhängiges Honorar berechnen, erhalten Vermittler von der Bank lediglich nach einer erfolgreichen Darlehensvermittlung eine Provision. Wir sehen uns von jeher als Vermittler, wohl wissend, dass einer Vermittlung stets eine umfangreiche Information des zukünftigen Darlehensnehmers vorausgehen muss. 

Folgende Leistungen dürfen Sie von mir erwarten: 

- Umfassende Informationen 

- Erarbeitung der für Sie optimalen Finanzierungsform, auch nach Ihren Wünschen  und Präferenzen

- Zusammenstellung und Hilfe bei der   Beschaffung aller für die Bank erforderlichen   Unterlagen 

- Erarbeitung der entscheidungsreifen   Kreditvorlage für die Bank 

- „BEST PRICE“: aus meinen Bankpartnern wähle  ich in Abstimmung mit Ihnen die günstigste  Bank aus,  dies unter Berücksichtigung von Zinssätzen, anderen Kreditkosten oder Wünschen, wie z.B.  eine besonders schnelle und zuverlässige Bearbeitung und Abwicklung 

- Festlegung der Kreditmodalitäten mit der Bank und Kontrolle des Darlehensvertrages 

- Mithilfe bei der Erstellung des notariellen Vertrages, auch in Abstimmung mit dem Darlehensvertrag 

- Betreuung bis zur Vollauszahlung Ihrer Darlehen  (besonders wichtig u.a. bei Bauvorhaben) 

- Unterstützung auch bei später auftretenden Fragen wie z.B.  Mithilfe bei der Darlehensverlängerung bei Ablauf der Zinsfestschreibungszeit 

... denn Sie sind mir wichtig!

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Bei einem so komplexen und wichtigen Thema wie der Bau- und Immobilienfinanzierung ist es mit einem einfachen Beratungsgespräch nicht getan. Der nachhaltige Beratungsprozess umfasst daher i.d.R. mehrere Gespräche und verläuft in sechs Phasen:


     
                                                                       „Das Beratungsgespräch“

1. Die Finanzierungsanfrage

Bei der Finanzierungsanfrage, die vom Berater an verschiedene Produktanbieter gestellt wird, werden alle wichtigen Eckdaten zum Vorhaben und der Vermögens- und Einkommenssituation des Kunden erfasst. Danach kann der Berater dem Kunden die Produkt- bzw. Lösungsvorschläge unterbreiten.



2. Information und Risikoaufklärung 


In der zweiten Phase erläutert der Berater mögliche Darlehens- und Finanzierungsformen und zeigt die Konsequenzen auf, informiert also über Chancen und Risiken der verschiedenen Wege. Dies geschieht immer in Bezug auf die persönliche Lebenssituation und -planung.

3. Beratung zur Finanzierung und Absicherung

In der dritten Phase der Beratung wird es dann konkret, sie ist das Herzstück im Beratungsprozess. Der Berater betrachtet gemeinsam mit dem Kunden umfassend die Höhe der Finanzierungskosten und Restschulden in Relation zur gewählten Finanzierungsform und -laufzeit. Im Einzelnen:

Er erklärt die Situation, die nach Ablauf der Zinsbindung entsteht – das ist besonders wichtig bei einer niedrigen Tilgung und einem möglichen Zinsanstieg. Er erläutert die Kündigungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten (die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung). Zudem klärt er über die Hürden auf, die bei einer Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist entstehen. Der Berater bespricht das Risiko eines Wertverfalls der Immobilie und die möglichen Konsequenzen einer Weiterfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung.

4. Die Selbstauskunft

Die Selbstauskunft des Kunden muss umfassend und in Schriftform erfolgen, in dieser werden detailliert alle Einnahmen und Ausgaben, die Vermögensverhältnisse und die Absicherungssituation des Kunden vermerkt und dokumentiert. Die Daten dienen zugleich als Basis für den Darlehens- oder Finanzierungsvertrag.

5. Das Beratungsprotokoll

Das Erstellen eines Beratungsprotokolls ist angeraten, hier sind die Beratungsschritte dokumentiert, insbesondere auch die Wünsche des Kunden (Präferenzen) aufgeführt. Die gemeinsam (oder vom Kunden alleine) ausgewählte Finanzierungslösung wird beschrieben. Der Kunde erhält eine Ausfertigung des Protokolls.

6. Abschluss und Qualitätssicherung

Sind alle Unterlagen des Kunden vollständig und beim Produktgeber eingereicht, kommt es zum Abschluss des Vertrages, der Immobilienkauf bzw. das Bauvorhaben kann beginnen. Auch nach erfolgtem Abschluss und Kauf durch den Kunden ist der Berater weiterhin Ansprechpartner. Oftmals gilt es, weitere Risiken zu besprechen und ggf. abzusichern, beispielsweise mit einer Bauherrenhaftpflicht, einer Absicherung des Vermögens bzw. des Gehaltes oder durch andere Haftpflichtprodukte wie zum Beispiel Gebäudeversicherungen.

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